Information ZPP Steinibachgrube

Die «Steinibachgrube» befindet sich heute in der Landwirtschaftszone (keine Fruchtfolgefläche), wurde im Zuge der Ortsplanungsrevision 2015 als Siedlungserweiterungsgebiet ausgeschieden und soll nun eingezont werden.

Als Grundlage für die Zonenplanänderung hat die ramseier + stucki architekten ag im Rahmen eines qualitätssichernden Verfahrens ein Richtprojekt erarbeitet, auf welchem nun die Zone mit Planungspflicht «ZPP Steinibachgrube» erlassen werden soll.

Dafür sind eine ordentliche Änderung der baurechtlichen Grundordnung und des Zonenplans notwendig.

Aktuell

Öffentliche Auflage der Planungsinstrumente

17. Dezember 2025 - 26. Januar 2026

Die Gemeinde Zollikofen legt die erforderlichen Planungsunterlagen für die geplante Umzonung ab Mitte Dezember 2025 öffentlich auf. Zur Einsicht aufgelegt werden sowohl die Zone mit Planungspflicht (ZPP) als auch die dazugehörige Überbauungsordnung.

Mitwirkung Einzonung Steinibachgrube

16. November 2023 - 15. Dezember 2023

Gestützt auf ein qualitätssicherndes Workshopverfahren und das resultierende Richtprojekt sind die Planungsinstrumente für die Einzonung der Steinbachgrube, bestehend aus Baureglements- und Zonenplanänderung, erarbeitet worden. Die Gemeinde Zollikofen hat die Bevölkerung eingeladen, sich im Rahmen der Mitwirkungsauflage zum Vorhaben zu äussern.

Informationsanlass 2

Mittwoch, 22. März 2023

Am zweiten Informationsanlass informierte das Bearbeitungsteam über den Stand der Planungsarbeiten sowie über die Ergebnisse der Altlasten- und Baugrunduntersuchungen.

> Präsentation Informationsanlass 2

Werkstattverfahren

September 2022 - Februar 2023

Insgesamt wurden im Werkstattverfahren 4 Workshops durchgeführt. In den Workshops wurden verschiedenen Lösungsansätze von einem Sach- und Fachgremium diskutiert und zu einem Richtprojekt entwickelt. Dabei flossen die partizipativen Eingaben in die Konzeptarbeit ein.

Entscheid zum gemeinnützigen Wohnungsbau

1. Juli 2026

Im Zusammenhang mit der intensiv geführten Diskussion über den gemeinnützigen Wohnungsbau haben sich die Projektentwicklerin Ramseier + Stucki Architekten AG und die Grundeigentümerschaft entschieden, im Projekt Steinibachgrube einen Beitrag zum gemeinnützigen Wohnungsbau zu leisten. Wie viele Wohnungen es sein werden, lässt sich zum heutigen Zeitpunkt noch nicht sagen. Die effektive Anzahl ergibt sich aus der weiterführenden Planung.

Beschluss Grosser Gemeinderat Zollikofen

27. Mai 2026

Der grosse Gemeinderat der Gemeinde Zollikofen hat an seiner Sitzung vom 27. Mai 2026 der Änderung von Zonenplan und Baureglement Art 32a ZPP Q «Steinibachgrube» zugestimmt. Wir freuen uns über den Entscheid und bedanken uns für das Engagement der Fraktionen.

Informationsanlass & Partizipation

September 2022

Die Nachbarschaft und weitere interessierte Personen aus der Bevölkerung hatten die Möglichkeit, ihre Anliegen, Gedanken und Bedürfnisse für das Areal Steinibachgrube schriftlich einzugeben. Sämtliche Eingaben werden im Rahmen des Werkstattverfahrens (Workshop 2) begutachtet und in die Konzeptarbeit, sofern möglich, aufgenommen.

> Zusammenfassung Partizipationseingaben

Steinibachgrube - der ideale Standort

Das wichtigste in Kürze

Auf dem Areal «Steinibachgrube», am Ortseingang von Zollikofen, sollen gemäss Referenzkonzept rund 140 Eigentums- und Mietwohnungen entstehen. Sie bieten einer breiten Bevölkerungsgruppe – Familien, Paare, Alleinstehende und ältere Menschen – attraktiven Wohn- und Lebensraum für unterschiedliche Bedürfnisse und Budgets. Die Überbauung leistet damit einen wesentlichen Beitrag zur Bekämpfung der Wohnungsnot an einem absolut idealen Standort im Ballungsraum der Stadt Bern.

Der Standort ist für eine Überbauung prädestiniert weil:

Die Überbauung entsteht auf einer ehemaligen Grube mit Altlasten und beansprucht kein wertvolles Landwirtschaftsland.

Keine Beanspruchung von Landwirtschaftsland

Bestehende Biodiversitätsflächen werden geschützt, ersetzt oder gezielt aufgewertet – etwa durch Blumenwiesen, zusätzliche ökologische Flächen sowie Schutzkonzepte für Hecken und Amphibien.

Schutz und Aufwertung der Biodiversität

Keine neuen Erschliessungsstrasse, kein Mehrverkehr durch Zollikofen

Die Überbauung benötigt keine zusätzlichen Erschliessungsstrassen. Dank der Lage am Ortseingang ist keine zusätzliche Verkehrsbelastung für das Zentrum von Zollikofen zu erwarten.

Optimal mit dem öffentlichen
Verkehr erschlossen

Die Überbauung ist hervorragend mit dem öV zu erreichen.

Wohnraum nahe zu Arbeitsplätzen reduziert den Pendlerverkehr

Der neue Wohnraum entsteht in unmittelbarer Nähe zu Arbeitsplätzen – das reduziert Pendelwege und entlastet den Verkehr in Zollikofen.

Fast alle Parkplätze liegen unterirdisch in einer Autoeinstellhalle. Nur wenige Besucherparkplätze befinden sich oberirdisch.

Parkierung im Untergrund

Attraktiver Naherholungsraum in Gehdistanz

Der Naherholungsraum «Rütti» sowie die Aare in Gehdistanz bieten vielfältige Möglichkeiten für Sport, Spaziergänge und Erholung im Grünen.

Schulraum gesichert, kurze und sichere Schulwege

Die Gemeinde Zollikofen hat die künftige Anzahl Schulkinder bereits in der Schulraumplanung berücksichtigt. Es braucht keinen zusätzlichen Schulraum im Steinibachquartier und die Schulwege sind kurz und sicher.

Zeitplan

Planung Bauvorhaben

Winter 2026 - Winter 2028

Baugesuchsverfahren bis Baubewilligung

Winter 2028 - Winter 2029

Möglicher Baustart

Frühestens Frühjahr 2030

Fragen & Antworten (FAQ)

Allgemeines zum Projekt

Planungsrechtliches

Nutzung und Bauliches

Ökologie / Biodiversität / Naherholung

Bevölkerung und Verkehr

Nachbarschaftliches

 

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